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Ἱστορίαι Thucydides

Book 3

44 „Ich bin weder aufgetreten, um die Schuld der Mytilener zu bestreiken, noch um sie anzuklagen. Denn für uns kann es sich vernünftigerweise nicht darum handeln, über die Mytilener zu Gericht zu sitzen, sondern nur darum, einen Beschluß zu fassen, wie er unserem Interesse entspricht. Selbst wenn ich der Ansicht wäre, daß sie sich schwer gegen uns vergangen hätten, würde ich dennoch nicht dafür sein, sie hinzurichten, wenn es gegen unser Interesse ginge, und wenn ich ihre Hand­ lungsweise auch für verzeihlich hielte, würde ich sie ihnen nicht hingehen lassen, wenn es unserer Stadt zum Schaden gereichte. Ich meine, wir sollten bei unserem Beschlusse nicht sowohl die Gegenwart wie die Zukunft im Auge haben. Und wenn Kleon so bestimmt behauptet, es sei vorteilhaft für uns, sie hinrichten zu lassen, weil es dann in Zukunft weniger Abfälle geben würde, so bin ich grade in dieser Beziehung entschieden anderer Ansicht. Hoffentlich laßt ihr euch durch das Bestechende seiner Rede nicht verleiten, meinen praktischen Rat von der Hand zu weisen. Denn da er in seiner Rede mehr den Rechtspunkt betont, könnte er euch bei eurer augenblicklichen Verbitterung gegen die Mytilener leicht mit fortreißen. Aber wir führen ja keinen Prozeß mit den Mytilenern, so daß es nur auf daS Recht ankäme, sondern es handelt sich für uns darum, so mit ihnen zu verfahren, wie es unser Interesse erheischt.

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