Book 4
99
Die Böoter gaben hierauf zur Antwort: „wenn die Athe 45) Vgl. l, 12. ner auf Böotischem Gebiete stünden, so sollten sie abziehen und mit- 424 v Chr. nehmen, was ihnen gehöre; stünden sie aber auf eigenem Grund und« Boden, so müßten sie ja selbst wissen, was sie zu thun hätten." Damit gaben sie zu verstehen, daß die Oropische Landschaft, wo zufällig die Todten lagen, da die Schlacht auf den Gränzen stattgefunden hatte, dem Unterthanenverhältniß nach den Athenern gehöre, daß diese sich aber doch nicht wider ihren Willen der Todten bemächtigen würden, und sie könnten ja auch gar keinen Waffenstilltsandsvertrag über ein Gebiet abschließen, das ihnen nicht gehören solle. Jene Antwort aber, „daß sie gegen den Abzug aus Böotischem Gebiete das Verlangte erhalten könnten", hielten sie für ganz passend. Der Herold der Athener ging mit dieser Antwort unverrichteter Sache wieder zurück.