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Ἱστορίαι

Ἱστορίαι Thucydides

Book 5

77 „In Betreff des Opfers für den Gott wollen'sie den Epidauriern die Eidesleistung zuschieben, aber es auch gestatten, wenn die Argiver den Eid schwören wollen." - ^ ^ '
77 „Die Städte im Peloponnes, kleine wie große, sollen alle frei sein, nach Weise der Väter." ... , -
77 „Wenn Einer von außerhalb des Peloponnes gegen Peloponnefisches Gebiet zieht in feindlicher Absicht, so sollen sie zu gemeinsamer Abwehr sich berathen, wie es den Peloponnesiern am besten scheint."
77 „So Viele außerhalb des Peloponnes der Lakedämonier Bundesgenossen sind, sollen ebenso gehalten werden wie die, welche den Lakedämoniern und Argivern verbündet sind, und sollen an denselben Dingen Theil haben."
77 „Dieß wird man den Bundesgenossen mittheilen, damit sie beitreten können, wenn es ihnen gut dünkt. Wenn aber die Bundesgenossen anderer Meinung sind, so soll man sie gehen lassen."
78 Diesen Vorschlag nahmen die Argiver zuerst an, und das Heer der Lakedämonier zog.von Tegea nach Hause zurück. Als nun so der freundliche Verkehr zwischen beiden Theilen wieder hergestellt war, so setzten nicht lange danach wieder eben dieselben Männer durch, daß die Argiver die Bundesgenossenschaft der Mantineer und Athener und Eleer fahren ließen und einen Vertrag und Waffenbund mit den Lakedämoniern abschlössen. Dieser lautete also:
79 „Unter diesen Bedingungen haben die Lakedämonier und Argiver beschlossen, daß Friede und Waffenbündniß sei zwischen ihnen aus fünfzig Jahre, mit völliger Gleichheit, indem sie Recht sprechen lassen zwischen sich nach Weise der Väter "
79 „Die andern Staaten im Peloponnes sollen Theil haben an 418 v. Chr. dem Frieden und der Bundesgenossenschaft und ihre eigenen Gesetze und freie Verfassung behalten und im Besitz des Ihrigen verbleiben, indem sie nach väterlicher Weise Recht sprechen lassen mit völliger Gleichheit für Alle.?

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