Kitap 1
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„Es ist nun klar, daß wir selbst mit gerechten Beshcwerden vor euch auftreten, diese aber gewaltthätige Räuber sind; wir müssen mm noch zeigen, daß ihr Unrecht thun würdet, sie als Bundesgenossen auszunehmen. Wenn es nämlich in den Vertragsbestimmungen heißt, daß es den nicht eingeschriebenen Städten freistehen solle, sich an die eine oder die andere Partei nach Belieben anzuschließen, so hat diese Übereinkunft nicht auf diejenigen Anwendung, welche darauf aus sind. Andern Schaden zuzufügen, sondern nur aus den, welcher fremde Hilfe sucht, ohne sich selbst seinen Verpflichtungen gegen Andere entziehen zu wollen, und der denen, welche ihm Schutz gewähren sollen, wenn diese anders vernünftig sind, nicht statt des Friedens den Krieg zubringt. Allein in diesen Fall würdet ihr kommen, wenn ihr uns nicht folgtet; denn ihr würdet nicht nur diese beschützen, sondern auch uns selbst aus Vertragsgenossen Feinde werden. Natürlich! denn wenn ihr mit jenen geht, können wir uns jener nicht erwehren, ohne uns zugleich gegen euch zu wenden. Gerecht handeln werdet ihr aber nur dann, wenn ihr entweder beide Theile für sich gewähren lasset, oder wenn ihr mit uns gegen diese zu Felde zieht. Denn mit uns Korinthern seid ihr durch Verträge verbündet, mit den Kerkyräern aber habt ihr niemals auch nur einen Vertrag auf kurze Zeit geschlossen. Fangt nicht damit an, die abgefallenen Bundesgenossen Anderer aufzunehmen; denn auch wir haben damals, als die Samier von euch abgefallen sind, und die übrigen Peloponnesier getheilter Meinung waren, ob man sie unterstützen solle, nicht gegen euch gestimmt, sondern offen erklärt, daß es einem Jeden zustehen müsse, seine Bundesgenossen selbst zu bestrafen. Denn wenn ihr jetzt diesen gewaltthätigen Leuten Aufnahme und Hilfe gewähren wolltet, so würde es bald geshcehen, daß nicht minder auch eure Bundesgenossen zu uns übertreten, und ihr hättet dann diese Handlungsweise mehr zu eurem eigenen als zu unserem Schaden eingeführt."