Kitap 2
36.4
Die Kriegstaten durch die das Einzelne errungen wurde, die Abwehrkämpfe in denen wir und unsere Väter gegen Barbaren oder Hellenen es schirmten, will ich unter Männern die des allen Zeugen waren nicht großsprecherisch schildern. Von dem Geiste aber der uns dahin gebracht, von den Staatseinrichtungen und Grundsätzen denen wir unsere Größe verdanken, davon will ich zuerst reden und dann zum lobenden Gedächtnis dieser Toten schreiten. Denn ich erachte es nicht nur als schicklich in diesem Augenblicke sondern auch als wesentlich und für jeden, Bürger wie Fremden, zuträglich solches zu hören.-
37.1
Wir genießen einer Verfassung welche die Gesetzgebung anderer Staaten nicht nachahmt; im Gegenteil sind wir eher ändern ein Beispiel, als daß wir sie nachahmten. Und mit Recht wird sie, da die Gewalt nicht bei wenigen sondern bei der Gesamtheit ruht, Volksherrschaft genannt Jedem gebührt nach den Gesetzen gleiches Recht mit den ändern in allen seinen Angelegenheiten; in den öffentlichen Würden aber wird jeder dort wo er sich auszeichnet, nicht weil er aus einem bestimmten Teile der Bürgerschaft hervorgegangen sondern wegen seiner Tüchtigkeit, vorangestellt; auch wird keiner infolge von Armut, wenn er nur irgend etwas für den Staat zu leisten hat, um der Unscheinbarkeit seines Ranges willen ausgeschlossen.
37.2
Frei bewegen wir uns in den Verhältnissen des öffentlichen Lebens und untereinander bei der Reibung und dem Verdruß des Tages; wir tragen’s dem Nachbarn nicht im Zorn nach, wenn er etwas aus Lust und Übermut tut, wir verhärten uns aber auch nicht gegen ihn in Hinterhältigkeit und Zwang, die sein Auge schmerzlich und kränkend berühren würden.