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Ἱστορίαι Thucydides

Kitap 3

53 „Unsere Stadt haben wir euch übergeben, ihr Lakedämonier, weil wir auf euer Wort hin vertrauten, nicht vor einem solchen Gerichte stehen zu müssen, sondern daß es gesetzlicher ausfallen werde, und wir nahmen eure Bedingungen an, um vor keinen anderen Richter gestellt zu werden, als vor euch selbst, wie dieß jetzt auch wirklich der Fall ist, weil wir glaubten, bei euch das billigste Urtheil zu finden. Nun aber fürchten wir, daß wir uns in Beidem betrogen haben, denn wir müssen mit Recht argwöhnen, daß es sich hier um das Schrecklichste handle, und daß ihr nicht den Ruhm billiger Richter davontragen werdet. Wir schließen das, weil von euch keine Voranklage gestellt worden ist, gegen die wir uns zu rechtfertigen hätten, sondern wir selbst haben um die Erlaubniß zum Reden bitten müssen, und eure Frage ist so kurz, daß unsere Antwort, wenn sie der Wahrheit 427 v. Chr. gemäß ist, uns verurtheilt, und wenn sie unwahr ist,- leicht widerlegt, werden kann. So sehen wir nach keiner Seite einen Ausweg und sind genöthigt, von einer Rede unsere Rettung zu hoffen, was auch das Geziemendste zu sein scheint; denn wer in einer solchen Lage zu reden unterläßt, zieht sich wohl den Vorwurf zu, daß eine Rede ihn hätte retten können. Zu dem Andern, was uns bedrückt, fühlen wir aber nun auch,- wie schwer es uns fallen wird, euch zu überreden. Denn wären wir einander unbekannt, so könnten wir Beweisgründe beibringen, die euch fremd wären, und so vielleicht Rettung finden; nun aber wird Alles, was wir vorbringen, euch bereits bekannt sein, und wir fürchten nicht sowohl, daß ihr schon im Voraus das Urtheil gefällt habet, unsere Verdienste seien geringer als die eurigen, und daß ihr uns eben daraus ein Verbrechen machet, sondern vielmehr, daß ihr uns andern zu Gefallen vor ein Gericht stellt, welches sein Urtheil schon gesprochen hat."

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