Kitap 3
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„Was nun unser letztes Unrecht gegen euch betrifft, daß ihr nämlich sagt, wir seien wider alles Recht mitten im Frieden und zur Zeit des Neumondfestes gegen eure Stadt gezogen, so glauben wir auch hierin nicht schuldiger zu sein als ihr selbst. Sind wir aus eigenem Antriebe fechtend gegen eure Stadt gerückt und haben, wie Feinde zu thun pflegen, euer Land verwüstet, so sind wir schuldig; wenn aber Männer, die durch Reichthum und Geschlecht unter euch die ersten waren, in der Absicht, euch von dem auswärtigen Waffenbündniß abzubringen und zum gemeinsamen Bunde der Gesammtböoten zurückzuführen, uns aus freiem Antrieb ihrerseits herbeigernsen haben, 36) Vgl. II. 2. 16* 427 v. Chr. worin besteht dann unser Unrecht? Da ist doch die Schuld eher auf Seiten der Führer als bei denen, die nur folgen. In der That aber haben nach unserem Urtheil weder jene gefehlt, noch auch wir. Sie waren Bürger so gut als ihr und haben mehr als ihr auf's Spiel gesetzt, als sie uns die Thore öffneten. Und indem sie uns in freundlicher , nicht in feindlicher Absicht in eure Stadt brachten, wollten sie nur die Schlechteren unter euch hindern, noch schlechter zu werden, und die Besseren in die verdienten Rechte einsetzen. Sie wollten eure Einsicht zur Vernunft lenken und die Stadt keineswegs ihrer Bürger berauben, sondern sie nur der eigenen Stammverwandtshcaft zurückgeben und euch mit Niemanden verfeinden, sondern mit allen Parteien gleich freundlich stellen."