Kitap 4
118
„In Betreff des Tempels und Orakels des Pythischen 423 v. Chr. Apollo schlagen wir vor, daß Jeder, der da will, ohne Furcht und Gefahr nach der Weise der Väter daselbst Zutritt haben soll. Den Lakedämoniern dünkt dieß also genehm,-und so auch den anwesenden Bundesgenossen. Die Böoter und Phokier eben dazu durch Herolde zu vermögen, versprechen sie nach Möglichkeit. In Betreff des Tempeleigenthums werden wir nach Pflicht und Recht Sorge tragen, daß wir ausfindig machen, die daran gefrevelt haben, sowohl wir als auch ihr, und wer sonst von den Andern will, Alle nach den väterlichen Gesetzen. In Betreff der jetzigen Verhältnisse hat den Lakedämoniern und den andern Bundesgenossen genehm geschienen: wenn die Athener den Waffenstillstand eingehen, so sollen sich beide Theile innerhalb des Gebietes halten, welches sie jetzt besitzen, die Athener einerseits bei Koryphasion innerhalb Buphras und Tomeus, anderseits auf Kythera, ohne sich in die Bundesgenossenschaft einzumischen, weder wir in die ihrige, noch sie in die unsrige; — und die, welche bei Nisäa und Minoa stehen, sollen die Straße nicht überschreiten, welche von-dem Thore neben dem Nisostempel nach dem Heiligthum des Poseidon und von hier gerade auf die Brücke von Minoa zuführt; — aber auch die Megarer und ihre Bundesgenossen sollen die Straße nicht überschreiten; — und die Insel (Minoa), welche die Athener genommen haben, sollen sie behalten, ohne daß sich einer von beiden Theilen nach der andern Seite einmischt; — ebenso auch Alles, was sie jetzt im Trözenischen Gebiete besitzen, in der Art und Meise, wie die Trözenier mit den Athenern vereinbart haben. Und zur See sollen sie sich in ihrem und ihrer Bundesgenossen Gebiet frei bewegen, die Lakedämonier aber und ihre Bundesgenossen sollen nicht mit Kriegsschiffen ausfahren, sondern allein mit Lastschiffen, die nur von Rudern getrieben werden und bis fünfhundert Talente führen. Für Herolde und Gesandtschaften mit ihrem Gefolge, so viel dessen nöthig dünkt, zum Zwecke der Beendigung des Krieges und der Rechtsentshceidungen, sowohl nach dem Peloponnes, als nach Athen, soll freier Ab- und Zugang fein, sowohl, zu Land, als zu Wasser. Ueberläuser sollen während dieser Zeit nicht angenommen werden, 51) Koryphasion ist die lakedämvnische Bezeichnung für Pyl.vs, vergl. IV, 3. 52) DaS attische Talent wog gegen 55 Psund. weder ein Freier, noch ein Sklave, weder von unserer, noch von eurer Seite423 v. Chr. Rechtsentscbeidnngen aber sollt ihr sowohl uns, als wir euch > gegenüber nach hergebrachter Weise obwalten lassen, so daß Streitigkeiten nach dem Recht ohne Kampf entschieden werden.- Dieß ist's, was die Lakedämonier und ihre:Bundesgenossen vorschlagen..Wenn ihr aber etwas Besseres und Gerechteres wißt als dieß, so kommt nach Lakedämon und theilt es mit; denn Nichts, was immer Gerechtes ihr vorbringen möget, werden sie abweisen, weder die Lakedämonier, noch ihre Bundesgenossen. Wer aber kommt-soll mit Vollmacht kommen, wie auch ihr von uns verlangt. i Der Waffenstillstand soll aber ein Jahr dauern." —