Kitap 4
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Auf diese Forderung des Herolds schickten die Athener 44) Bei Delion hatten auch SokrateS und Alkibiades mitgesochten, der letztere zu Pferde. Wie muthiz sich SokrateS auf dem Rückzüge gewehrt, erzählt Alkibiades bei Plato , Gastmahl 22l. Ueber die Wirkung der Niederlage sagt Xenophon in den Denk» Würdigkeiten deS SokrateS III, 5. 4: .Du weißt ja, daß seit dem Unglück deS Tolmide» und seiner Tausend bei Lebadea (Aoronea) und der Niederlage des Hippokrates bei De» lion der Ruhm der Athener den Böotiern gegenüber dahingeshcwunden, dagegen den Thebanern der Muth dergestalt gewahcsen ist. daß die Böotier uns jetzt ganz aus eigene Hand mit einem Einfall in Attika bedrohen, die Athener aber in Furcht leben, die Bövtier möchten Attika verwüsten.' 23* 424 v. Chr. . einen ihrer Herolde an die Böoter und ließen sagen: „sie hätten sich an dem Heiligthume in Nichts vergangen und würden auch künftig mit Willen dasselbe nicht verletzen; denn sie seien ja auch von vorn herein nicht zu einem solchen Zwecke gekommen, sondern vielmehr, um von dort aus sich derer zu erwehren, die gegen sie Unrecht thäten. Gemeinsames Gesetz bei den Hellenen sei, daß, wer immer über eine Landstrecke, sei sie nun größer oder kleiner, die Macht habe, hiemit auch die Heiligthümer besitze, um ihrer dem Herkommen und den eigenen Kräften gemäß zu warten; denn auch die Böoter und viele andere Stämme, so viele ihrer mit Gewalt Andere ausgetrieben, deren Land sie nun als eigen besäßen ^), hätten jetzt fremde Heiligthümer im eigenen Besitz, obgleich sie zuerst auch als Feinde in's Land gekommen seien. Und auch sie würden, selbst wenn sie im Lande jener noch weitere Eroberungen machen könnten, diese als rechtmäßiges Eigenthum besitzen, und für jetzt würden sie von da, wo sie jetzt stünden, als von ihrem Eigenthum, nicht abziehen. Das Wasser zu berühren, habe die Noth sie gezwungen, und in diese Noth hätten sie sich nicht durch Uebermuth versetzt; sondern während ihrer Abwehr gegen jene, die zuerst ihr Gebiet angegriffen, seien sie genöthigt worden, sich desselben zu bedienen. Es sei aber ganz natürlich, daß eine That, zu der man durch Krieg oder Noth gezwungen worden, auch bei der Gottheit Entschuldigung finde. Gewährten ja doch die Altäre sogar für freiwillige Verbrechen Zuflucht. Frevel aber sei eine Bezeichnung für solche Vergehen, zu denen Einer nicht gezwungen gewesen sei, und nicht für solche, wozu Einer im Drang der Noth habe schreiten müssen. Wer aber, wie Jene, Todte gegen Heiligthümer auszuwehcseln begehre, der mache sich eines viel größeren Frevels schuldig, als die, welche um Tempel nicht erkaufen wollen, was nicht geziemt. Und ausdrücklich, befahlen sie, solle er ihnen sagen, sie würden nicht unter der Bedingung des Abzugs aus dem böotischen Gebiet — und es gehöre ja auch gar nicht mehr jenen, was sie selbst sich mit dem Schwerte erkämpft hätten — sondern nur nach hergebrachter Weise unter dem Schutze eines Waffenstillstandes ihre Todten abholen."