Kitap 5
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In demselben Sommer, als die mit Brasidas ausmarschirten Truppen, welche Klearidas nach dem Friedensschlüsse wieder abzuführen hatte, aus Thrakien zurückkamen, beschlossen die Lakedämonier, daß die Heloten, welche unter Brasidas gefochten hatten, frei sein sollten und sich ansiedeln könnten, wo sie wollten, und nicht lange danach, weil sie doch schon einmal mit den Eleern in Streit lebten, verpflanzten sie dieselben sammt den Neodamoden nach Lepreon an der Gränze von Lakonika und Eleia. Damals erklärten sie auch die Spartiaten, welche sich auf der Insel gefangen gegeben und ihre Waffen ausgeliefert hatten, für ehrlos, obgleich einige von ihnen bereits wieder Aemter bekleideten. Sie fürchteten nämlich, dieselben möchten jenes Unfalls wegen glauben, sie müßten hinter den Andern zurückstehen, und deßhalb ans Neuerungen ausgehen, wenn man ihnen die Bürgerehre lasse. Ehrlos aber waren sie nur, insofern sie kein Amt verwalten und rechtsgültig weder etwas kaufen noch verkaufen konnten. Einige Zeit danach aber wurden sie wieder für ehrlich erklärt 2»). 34) Der Inhalt dieses Kapitels zeigt, wie sehr die Zustände in Sparta erschüt. tert waren und wie hier jetzt Alle? schwankte. AuS Mangel an freien waffenfähigen Männern und im Bewußtsein, daß das Alle aus keine Weise mehr streng festzuhalten sei, erfolgt jetzt Besreiung von Heloten in größerer Zahl (vergl. I, 101. Anm.; IV, 80). — Die EhrloSerklärung der Gefangenen von Sphakteria kann nur das Werk einzelner Männer gewesen sein, deren Einfluß bald wieder gebrochen wurde. Solche Ehrlosigkeit ist keineswegs das, was wir unter dem Worte verstehen, sondern kommt nur einer zeitweiligen Aushebung der Fähigkeit gleich, bürgerliche Rechte auszuüben und den Schutz der Gesetze zu beanspruchen. DaS. waS wir Ehre nennen, war damit nicht im Mindesten berührt, die wirklichen Folgen aber für die freie Eristenz nahezu vernichtend. »Unsere Begriffe von Ehrlosigkeit stnden hier keine Stelle; die Ehre des Griechen besteht in seiner Theilnahme an bürgerlichen Rechten, und wer diese verloren hat. muß daher vielmehr als bürgerlich todt und vogelfrei betrachtet werden, insofern der Staat ihn gänzlich ignorirt, und namentlich ihm alle Ansprüche aus seinen Schutz entzieht." (K. F. Hermann.) Unserem Begriff steht dagegen die Ehrlosigkeit nahe. welche zu Sparta die Feiglinge traf. Solche konnten kein Amt verwalten, hatten überall den