Kitap 5
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„Die Lakedämonier und die Argeier haben beschlossen, unter folgenden Bedingungen auf fünfzig Jahr Frieden und Bündnis miteinander einzugehen und sich wie von alters her gegenseitig Rechtsgleichheit zuzugestehen. Die übrigen Staaten im Peloponnes sollen in den Frieden und das Bündnis ein geschlossen sein, ihre Selbständigkeit und ihre Verfassung be halten, auch sich untereinander wie von alters her gegenseitig Rechtsgleichheit zugestehen. Die Bundesgenossen der Lake dämonier außerhalb des Peloponnes sind wie die Lakedämonier zu behandeln. Auch die Bundesgenossen der Argeier sind wie die Argeier zu behandeln und sollen ihre Besitzungen behalten. Würde später mal ein gemeinschaftlicher Feldzug nötig werden, so haben die Lakedämonier und die Argeier sich darüber ins Einvernehmen zu setzen und dabei auch die Wünsche der Bundes genossen tunlichst zu berücksichtigen. Sollte einer der Staaten innerhalb oder außerhalb deS Peloponnes wegen seiner Grenzen oder aus anderen Gründen in Streitigkeiten geraten, so sind diese im Wege Rechtens auszutragen. Würde es zwischen zwei Bundesstaaten zu Händeln kommen, so haben sie einen dritten Staat anzugehn, den sie beide für unparteiisch halten. Rechtsstreitigkeiten unter Mitbürgern aber sind nach Landes- recht zu entscheiden."