Thesauros Edebiyat Tarih Ἱστορίαι

Ἱστορίαι

Ἱστορίαι Thucydides

Kitap 8

37 „Die Lakedämonier und ihre Bundesgenossen schließen mit König Dareios, den Söhnen des Königs und Tissaphernes einen Friedens- und Freundschaftsvertrag unter nachstehenden Bedingungen. Alle Länder und Städte, welche König Dareios besitzt oder sein Vater oder seine Vorfahren besessen haben, sollen weder von den Lakedämoniern noch von deren Bundes­ genossen mit Krieg überzogen oder sonstwie in feindlicher Ab­ sicht betreten, auch aus diesen Städten weder von den Lake­ dämoniern noch von deren Bundesgenossen Abgaben erhoben werden. Ebensowenig sollen die Lakedämonier oder deren Bundesgenossen von König Dareios oder Untertanen des Königs mit Krieg überzogen oder sonstwie als Feinde behandelt werden. In betreff etwaiger Ansprüche, welche der König gegen die Lakedämonier oder deren Bundesgenossen, oder die Lakedämonier oder deren Bundesgenossen gegen den König zu haben ver­ meinen, soll es bei dem bewenden, worüber sie sich gütlich mit­ einander verständigen werden. Der Krieg gegen die Athener und ihre Bundesgenossen soll gemeinschaftlich geführt, auch Frieden nur gemeinschaftlich von beiden geschlossen werden. Sämtliche Truppen, welche sich auf Ersuchen des Königs im Gebiete des Königs befinden, hat der König auf seine Kosten zu unterhalten. Wenn einer der Staaten, welche diesen Ver­ trag mit dem Könige geschlossen haben, einen Angriff auf das Gebiet des Königs machen würde, so sollen die übrigen ihn daran zu hindern suchen und dem Könige nach Kräften bei­ stehen. Und wenn jemand aus dem Gebiete des Königs oder einem der dem Könige untertänigen Länder einen Angriff auf das Gebiet der Lakedämonier oder ihrer Bundesgenossen machen würde, so soll der König ihn daran zu hindern suchen nnd ihnen nach Kräften beistehen."

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